Teilnahmebedingungen für Social Media Gewinnspiele

§1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook- und Instagram Seite von „Merck Schnelldorf“ (https://www.facebook.com/Merck-Schnelldorf-101406448380185 und https://www.instagram.com/merckschnelldorf/?hl=de).
  2. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Merck KGaA, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt, Deutschland
  3. Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
  4. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.


§2 Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Merck KGaA, sowie verbundener Unternehmen, sowie Angehörige solcher Mitarbeitender und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
  2. Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Account von Merck Schnelldorf und von Chamäleon Festival folgen/ die Seite mit Gefällt mir markieren und in den Kommentaren des Postings die Person verlinken, mit der sie das Festival besuchen möchten. Der Teilnahmezeitraum ist der 11.07.2024. -24.07.2024.

§3 Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

  1. Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden jene Preise verlost, welche auf dem entsprechenden Post, der zur Teilnahme am Gewinnspiel aufruft, genannt sind. Dabei handelt es sich um 2x2 Tickets für das Chamäleon Festival in Schnelldorf.  
  2. Die Gewinner werden innerhalb der im jeweiligen Post genannten Frist nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
  3. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die Merck KGaA ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
  4. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
  5. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
  6. Sofern Umstände eintreten, die die Merck KGaA durch äußere und nicht vorhersehbare Einflüsse nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
  7. Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist die Merck KGaA nicht verantwortlich.

§4 Haftung und Freistellung

  1. Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert dieser, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
  2. Der Teilnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei.

§5 Ausschluss

  1. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die Merck KGaA, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
  2. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

§6 Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Die Merck KGaA behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook oder behördlicher Anordnung) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.


§7 Datenschutz
Die Merck KGaA ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern diese selbst verarbeitet werden. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Informationen werden nur insoweit gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die unter https://www.merckgroup.com/de/privacy-statement.html zu finden ist


§8 Schlussbestimmungen

  1. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
  2. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.